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III.  Das Pflichtteilsrecht (Haunschmidt/Haunschmidt)

Haunschmidt/Haunschmidt7. AuflSeptember 2024

A. Pflichtteilsrecht – Allgemein

(1) Die Freiheit eines jeden Menschen, über sein Vermögen letztwillig zu verfügen, ist durch das Pflichtteilsrecht gesetzlich zugunsten seiner Nachkommen und zugunsten des Ehegatten oder eingetragenen Partners eingeschränkt.

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