Der technologische Fortschritt wirkt sich – wie bereits aufgezeigt wurde – nachhaltig auf die automobile Wertschöpfungskette aus. Das Zusammenwachsen von Automobil- und Technologiebranche stellt zugleich hergebrachte Geschäftsmodelle der Automobilindustrie auf den Prüfstand. Neben den herkömmlichen – auf einmaligen Leistungsaustausch ausgerichteten – Kauf des Fahrzeugs tritt zunehmend als eigenständige Komponente die fortgesetzte Inanspruchnahme von Service- und Dienstleistungen im vernetzten Fahrzeug, welche vertragstypologisch eher einem als Dauerschuldverhältnis zu qualifizierenden Lizenz- oder Nutzungsvertrag entspricht. Die Hardware verliert dabei signifikant an Bedeutung, während das dem Kunden im Kfz unterbreitete Angebot mobilitätsbezogener Dienstleistungen zunehmend als ausschlaggebendes Unterscheidungskriterium gegenüber Konkurrenzprodukten in den Vordergrund tritt.40 Zur Optimierung und Monetisierung der Endkundenbeziehung empfehlen sich aus Herstellersicht eingebettete Vernetzungslösungen, die den technischen Zugriff auf die Datenströme und die Möglichkeit zum lukrativen Angebot innovativer Zusatzdienste und -funktionen eröffnen. Deren vertragliche Absicherung ist ureigene Aufgabe von Unternehmensjuristen und externen Rechtsberatern. Zugleich sind spezifische Branchenkenntnisse unerlässlich, um die vertraglichen Regelwerke optimal auf das individuelle Geschäftsmodell des jeweiligen Anbieters abzustimmen.
