Blinder Fleck
Transformation
Im Zuge der digitalen Transformation unterliegen auch Rechtsdienstleistungen einem radikalen Wandel. Angesichts der grundlegenden Fortschritte in
<i>Schunder-Hartung</i> in <i>Schulz/Schunder-Hartung</i> (Hrsg), Recht 2030<sup>Aufl. 3</sup> (2019) V. Fazit, Seite 26 Seite 26
ähnlich komplexen, tradierten Branchen wie der Medizin oder der Finanzindustrie und auf so kreativen Gebieten wie der Kunst spricht eigentlich nichts außer dem kollektiven „Blinden Fleck“ in der juristischen Selbstwahrnehmung dafür, dass unsere eigene Branche auch nur einigermaßen verschont bleiben und nur graduellen nicht-disruptiven Änderungen unterworfen werden könnte. Das birgt jenseits aller inhaltlichen Neuerungen nie gekannte prozedurale Herausforderungen. Effektivitätsgewinne, wie Legal Tech-Optionen sie bereitstellen, sind im Zuge dessen einerseits sehr zu begrüßen. Da sie aber auch allen anderen Anbietern auf einem neu aufgestellten Markt juristischer Dienstleistungen zugute kommen werden, sind sie als Überlebenshilfen andererseits bei Weitem nicht ausreichend. Stattdessen ist eine ganz neue Methodenkompetenz erforderlich, wenn wir in der künftigen Dienstleistungswelt unseren Auftraggebern weiterhin auf Augenhöhe begegnen wollen.