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III. PraxisAFFINes Vorgehen als allgemeines Sondermerkmal (voll-)juristischer Anbieter

Schunder-Hartung3. AuflMärz 2019

praxisAFFINes Vorgehen

Umsetzung/Vorgehen

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Selbst wenn sich weite Teile der Anwaltschaft strikt gegen eine Abkehr vom „Mandanten-“Begriff verwahren, ist die juristische Arbeit in Sozietäten und Rechtsabteilungen heute vor allem eines: die Dienstleistung am (externen oder internen) Kunden. Auch ein unabhängiges Organ der Rechtspflege, wie es der Rechtsanwalt nach § 1 BRAO darstellt, muss daher vor allem eines sein, nämlich praxisAFFIN. Dabei steht -AFFIN2727In unserer Beratung bei aHa Strategische Kanzleientwicklung. als Akronym für einen mehrstufigen Prozess:

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