Auch wenn wir den Unterschied zwischen objektivem und subjektivem Tatbestand von der Pike auf lernen, tun wir Juristen später gerne so, als seien Veränderungsprozesse nur eine Frage der objektiven Organisation. Viel schwieriger zu beherrschen sind aber oft die subjektiven Befindlichkeiten. Dazu zählt ganz wesentlich die einer Partnerschaft oder Rechtsabteilung inhärente Kultur. Um neue Handlungsmuster erfolgreich etablieren zu können, müssen Betroffene erst einmal eines tun: feststellen, wer sie als Kanzlei bzw. Rechtsabteilung tatsächlich sind.15
