Hierzu soll zunächst einmal ein Blick auf das Klimaschutzgesetz (I.) und Kernaussagen des Klimaschutz-Beschlusses geworfen werden (II.). Diese Kernaussagen sollen in einem nächsten Schritt verallgemeinernd zusammengefasst werden, erst im Hinblick auf ihre spezifisch grundgesetzlichen Aussagen (III.), sodann in Bezug auf Dimensionen des diesem Beschluss innewohnenden Freiheitsbegriffs (IV.). Dieser Freiheitsbegriff soll in einem letzten Schritt einer Kritik unterzogen werden, die vor allem das ihm zugrunde liegende Demokratieverständnis aufgreift (V.).
