Der Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz1 vom 24.3.20212 hat hohe Wellen in Rechtswissenschaft und öffentlicher Debatte geschlagen. Er fand und findet noch heute Beachtung, nicht nur in der verfassungsrechtlichen, sondern auch in der verwaltungsrechtlichen,3 zivilrechtlichen4 und rechtspolitischen5 Fachliteratur. In der breiten Öffentlichkeit wurde der Beschluss weit überwiegend positiv, teils nahezu euphorisch aufgenommen. Klimaaktivistin Luisa Neubauer kommentierte ihn auf Twitter mit den Worten: „WIR HABEN GEWONNEN!!!“6
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