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C. Lösungen zur Sicherstellung von Nachhaltigkeit nach bisheriger Rechtslage (H.-J. Fischer)

Fischer1. AuflDezember 2022

I. Veto-Anteils-Modell

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Den in der Praxis entwickelten Modellen war in der Regel gemeinsam, dass mehr oder weniger intensiv eine oder mehrere Stiftungen eingebunden wurden. Beim Veto-Anteils-Modell konnte dies eine Stiftung unter Kon

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trolle der Inhaber des Unternehmens, aber auch eine Stiftung eines externen Dienstleisters, sein. Diese Stiftung hält 1 % der Stimmrechte am Unternehmen. Bei dieser Konstruktion enthält der Gesellschaftsvertrag eine Regelung, nach der die Anteilsabtretung der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter bedarf oder die Stiftung ein „Veto“-Recht bei Anteilsübertragungen erhält.1818Auch „Veto-Share“-Modell genannt, vgl. Sanders, NZG 2021, 1573, 1575.

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