In den letzten Jahren haben die Belange der Nachhaltigkeit zu einer Vielzahl juristischer Stellungnahmen geführt. Sei es i. R. des DCGK oder der CSR. Vieles bleibt aber Stückwerk; zudem sind die Rechtsfolgen einer Verletzungshandlung oftmals nicht klar. Spannend bleibt daher die Entwicklung und Definition eines Unternehmensinteresses, im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen, ethischen und (zivil)gesellschaftlichen Diskussionen. Insofern dürften weitere Anpassungen des DCGK absehbar sein.
