Neben der Umsetzung der technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen an die CASP-Organisationen und die Produkte sowie Dienstleistungen entstehen im Rahmen der MiCAR für Kryptowerte-Dienstleistungsunternehmen neue Folgepflichten, die für die CASP erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich bringen können. Dabei ist Art. 85 Mi-CAR Ermittlung signifikanter Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen für die Unternehmen auf dem Markt für Kryptowährungen von besonderer Relevanz. Sofern nach Art. 85 Abs. 1 MiCAR ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen als signifikant eingestuft wird, gehen damit erweiterte regulatorische Pflichten einher. Dabei bestimmt Art. 85 Abs. 1 MiCAR, wie die Signifikanz festgestellt werden kann:
