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G. Analyse der MiCAR-Anforderungen an den PoS-Mechanismus (Supernok-Kolbe)

Supernok-Kolbe1. AuflSeptember 2023

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Für einen CASP sind in der MiCAR insbesondere die Inhalte des Titels V Zulassung und Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit eines Anbieters für Kryptowerte-Dienstleistungen ab Art. 59 ff. unter Berücksichtigung des Erwägungsgrunds 1 von besonderer Relevanz. Im ersten Erwägungsgrund der MiCAR stellen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union fest, „dass die Gesetzgebungsakte der Union im Bereich Finanzdienstleistungen dem digitalen Zeitalter angemessen sind und einer zukunftsfähigen Wirtschaft im Dienste der Menschen beitragen, indem sie beispielsweise den Einsatz innovativer Technologien ermöglichen.“2727Vgl. ESMA, Markets in Crypto-Assets Regulation, 2023, S. 1. Zu diesem frühen Zeitpunkt wird die Technologieoffenheit und die damit einhergehende zukünftige Anpassung regulatorischer Anforderungen an die technologischen Weiterentwicklungen auf europäischer Ebene deutlich. Vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeits- bzw. Energieverbrauchsaspekte, Entwicklungen in den Konsensusmechanismen und der wirtschaftlichen Ertragsmöglichkeiten durch Rewards könnte der PoS-Mechanismus für diese vorgenannt erwähnte innovative Technologie stehen. Die nachfolgenden Ausführungen setzen dabei voraus, dass der zugrunde liegende Sachverhalt respektive die betroffenen Unternehmen in den Anwendungsbereich nach Art. 2 der MiCAR fallen.2828Vgl. ESMA, Markets in Crypto-Assets Regulation, 2023, S. 23. Zudem muss berücksichtigt werden, dass das

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Unternehmen, welches als CASP auftreten möchte, die nach Art. 59 ff. Mi-CAR benötigten Zulassungen beantragen und erhalten muss. Zusätzlich sind die Pflichten aller Anbieter von Kryptowert-Dienstleistungen nach Art. 66 MiCAR einzuhalten.2929Vgl. ESMA, Markets in Crypto-Assets Regulation, 2023, S. 84 ff. Die MiCAR selbst geht nicht explizit auf Staking oder staking-ähnliche Dienstleistungen ein. Vor dem Hintergrund der Technologieoffenheit der MiCAR schließt die Regulierung daher das Staking zu diesem Zeitpunkt auch nicht explizit aus. Vielmehr sind die grundsätzlichen Anforderungen der MiCAR aufgrund der derzeit nicht vorhandenen expliziten Regelungen in den Kontext des Stakings einzuordnen. Dabei sind insbesondere die Regelungen der Art. 70, 75–76, 78 und 85 MiCAR zu berücksichtigen. Diese beinhalten u. a. Vorgaben zu:

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