Vorgeschlagen wird daher die Ergreifung einer Initiative auf europäischer und außereuropäischer Ebene zur Schaffung einer Kontrolle über Digitaldaten einerseits durch Gründung von Verwertungsgesellschaften oder der Zuständigkeitserweiterung der bisher vorhandenen Verwertungsgesellschaften, andererseits durch die Kontrolle auf erster Ebene durch unternehmensinterne Vertretungen etwa durch Betriebsratsinstitutionen.
