Die Etablierung einer Kostenpflicht für die Weiterverwender digitaler Informationen reduziert gleichzeitig durch eine notwendige Priorisierung die bislang ungebremste und „vollumfängliche Datensammelwut“, denn: Mit dem notwendigen Entwickeln eines Businessplans bei der Frage der Bewertungsparameter und der Avisierung eines mittelfristig zu erreichenden ROIC muss auch die Planung einer Kosten-Nutzen-Rechnung des Übertragenden erfolgen.
