In Anlehnung an die Auswertungen von Brehm zum vorhandenen und immer weiter sich durchsetzenden Wunsch nach einem niedrigschwelligen Zugang zu im Netz angebotenen Informationen67 und leicht zugänglicher Mitbestimmung68 ist die vollständige und kontinuierliche Information der Urheber über die Art und Weise der Weiternutzung der Daten erforderlich. Das kann anhand einer unveränderlichen und dauerhaften digitalen Markierung der Digitalinformationen nach Verlassen der Eingabeebene beim unmittelbaren Anbieter erfolgen. Technisch möglich ist dies: Durch sog. Non-Fungible-Token (NFT), die eine Zuordnung von Datenkonstrukten zurück zu individuellen Quellen möglich machen,69 ist der erste Schritt dazu schon gemacht.
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