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II. Demokratiedefizit (Bruckermann)

Bruckermann1. AuflSeptember 2023

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Nach Art. 14 DSGVO ist es zwar in der EU erforderlich, dass die Urheber informiert werden müssen, wenn ihre „Datenfußabdrücke“ von Dritten zu Auswertungszwecken bezogen werden; jedoch halten sich eben nicht alle Ankäufer bzw. Verwerter daran. Exemplarisch geriet im Jahr 2020 u. a. die britische Datenbrokerfirma Experian Ltd. in den Konflikt mit der Da

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tenschutzbehörde nach einer Beschwerde von Privacy International gegen verschiedene Analysefirmen.1111Beschwerde vom 18.8.2018, https://privacyinternational.org/advocacy/2426/our-complaints-against-acxiom-criteo-equifax-experian-oracle-quantcast-tapad . Experian Ltd. hatte tiefergehende Analysen durch Koppelung bekannter Datensätze mit anderen erworbenen Daten betrieben, ohne die Nutzer davon zu informieren und eine Einwilligung einzuholen.1212 Dinges, Data Broker, netzpolitik.org vom 5.11.2020.

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