Die Vorschriften über den Verbraucherschutz bei digitalen Produkten (§§ 327 bis 327s BGB) sind ein Meilenstein in der Weiterentwicklung des über 120 Jahre alten Bürgerlichen Gesetzbuchs und versetzen den zivilrechtlichen Verbraucherschutz in das digitale Zeitalter. Die gesetzlichen Regelungen sind Umsetzungen insbesondere der Digitale-Inhalte-Richtlinie. Diese ist der zentrale Baustein in der Genese eines digitalen Binnenmarkts, dessen Vollendung ein wesentliches Ziel der Europäischen Union bildet (siehe Art. 3 Abs. 3 Satz 1 EUV). Was noch vor einigen Jahren vor allem der freie Warenverkehr war, ist heute der freie Austausch digitaler Produkte, nämlich der Inbegriff eines Gemeinsamen Markts. Technische Weiterentwicklungen erfordern aber stets eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen, vor allem derer zum Schutz des Verbrauchers.
