3.1. Allgemeines
Verträge über Telekommunikationsdienste
Vorleistungsebene
Vorleistungsebene: Hierbei handelt es sich um Verträge zwischen Telekom-Anbietern. Keine der beteiligten Vertragsparteien ist als Endnutzer zu qualifizieren. Vielmehr bietet eine Vertragspartei der anderen den Telekommunikationsdienst auf Vorleistungsebene an; letztere bietet den Dienst dann einem Endnutzer an. Ein Unternehmen kann sowohl auf Vorleistungsebene als auch auf Endnutzerebene tätig sein.
