vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2. Begriffsbestimmungen (Abazagic)

Abazagic1. AuflSeptember 2024

2.1. Allgemeines

Begriffsbestimmungen

Datenschutz

1
Eine umfassende Auflistung legaldefinierter Begriffe des TKG 2021 findet sich in § 4 TKG 2021. Des Weiteren finden sich im 14. Abschnitt des TKG 2021 (Datenschutz) legaldefinierte Begriffe, welche jedoch nur für dieses Kapitel11Siehe § 160 Abs 3 TKG 2021, der unbeschadet des § 4 TKG 2021 eigene Begriffe definiert. Die Regelungen in diesem Abschnitt beruhen im Wesentlichen auf der ePrivacy-RL und nicht auf dem EECC. Es gibt noch ein paar Bestimmungen, die ebenso ihre unionsrechtliche Grundlage in der ePrivacy-RL haben, im TKG 2003 noch im Kapitel „Datenschutz“ geregelt waren und im neuen TKG 2021 ins Kapitel „Schutz der Nutzer“ verschoben wurden. Dazu ausführlicher an entsprechender Stelle in diesem Handbuch. einschlägig sind und sich zT noch an jenen Bezeichnungen orientieren, die nach dem alten Rechtsrahmen verwendet worden waren.22Dies liegt daran, dass in Abschnitt 14 nicht der EECC, sondern die ePrivacy-RL umgesetzt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte