In Österreich erhalten Frauen im Durchschnitt eine um über 40 % geringere Pension als Männer. Die Ursachen dafür sind vielfältig, liegen aber aufgrund der einkommenszentrierten Pensionsberechnung hauptsächlich im Erwerbsleben. Denn zentrales Element der Pensionsreformen der Jahre 2003 und 2004 war die Umstellung der gesetzlichen Pensionsversicherung vom Grundsatz der Aufrechterhaltung des bis zum Pensionsantritt erreichten Lebensstandards auf den Grundsatz der Beitragsgerechtigkeit. Dieser besagt, dass jedes pensionsversicherungspflichtige Einkommen zur Berechnung der Pensionshöhe herangezogen wird. Dies entspricht nicht nur eher dem Versicherungsprinzip, sondern fördert auch die Transparenz der gesetzlichen Pensionsversicherung: 1,78 % jeder Beitragsgrundlage wird als sog Teilgutschrift auf das Pensionskonto gebucht und erhöht in diesem Ausmaß die Jahres-Bruttopension.

