6. 8. 2024 – Equal Pension Day. Mit diesem Datum wird symbolisch ausgedrückt, dass Männer bis zu diesem Tag, dem 219. des gregorianischen Kalenders, im Durchschnitt bereits so viel Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung erhalten haben wie Frauen für das gesamte Kalenderjahr; dies entspricht einer deutlichen Pensionslücke zuungunsten der Frauen von 40,2 %. Die konkrete Berechnung dieser geschlechtsspezifischen Pensionslücke als Verhältniszahl der Pensionsleistungen von Frauen im Vergleich zu männlichen Leistungsempfängern hängt von verschiedenen Definitionen und Abgrenzungen ab,1 etwa hinsichtlich der Vergleichsgruppe, ob nur neue Pensionszugänge berücksichtigt werden oder alle Pensionsstände, hinsichtlich des Umfangs der Pensionsleistung, ob Pensionen aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit oder Ausgleichszulagen als Sozialleistungen zur Vermeidung von Altersarmut einbezogen werden, oder hinsichtlich der statistischen Methode, ob mit Medianeinkommen oder arithmetischem Mittel gerechnet wird. So betrug die durchschnittliche Höhe aller Alterspensionen2 aus der gesetzlichen Pensionsversicherung im Dezember 2023 für Männer EUR 2.044,- und für Frauen EUR 1.276,-,3 was einer Benachteiligung der Frauen um 37,6 % entspricht. Zumeist bleibt auch unberücksichtigt, dass noch 2018 18,2 % der über 65-jährigen Frauen überhaupt keinen Anspruch auf eine Eigenpension hatten, während dies bei nur 1,8 % der Männer zutraf;4 diese „Null-Pensionen“ werden aber in die Durchschnittspensionen statistisch nicht einbezogen. Wie auch immer der Gender Pension Gap konkret berechnet wird, der Abstand ist enorm und bleibt medial doch weitgehend unbeleuchtet,5 denn im Vordergrund steht meist die allgemeine Finanzierbarkeit des Pensionssystems.6

