Wechselfälle des Lebens und persönliche Schicksalsschläge erfordern in Staaten, die sich selbst als Sozialstaaten verstehen,1 eine rechtliche Absicherung derjenigen Personen, die von den unterschiedlichen Wechselfällen und Schicksalsschlägen betroffen sind. Moderne Sozialstaaten sind damit wesensmäßig darauf ausgerichtet, mithilfe rechtlicher Regelungen Systeme zu schaffen, die im Falle von Krankheit, Alter, Tod, Unfall, Arbeitslosigkeit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Armut2 den davon betroffenen Personen Schutz und (finanzielle) Unterstützung gewähren bzw garantieren sollen. In Österreich, dessen Verfassungsrecht auf der Ebene des Bundes eine Sozialstaatsgarantie zwar nicht explizit vorsieht, auf der einfachgesetzlichen Ebene aber sehr wohl seine Prägung als Sozialstaat erkennen lässt,3 ist es in erster Linie das System der Sozialversicherung, das die Absicherung von unterstützungsbedürftigen Personen übernimmt. Es ist daher angemessen, auch den Sozialstaat österreichischer Prägung als „Sozialversicherungsstaat“4 zu charakterisieren, um damit die dominierende Bedeutung der Sozialversicherung für die Absicherung von Personen bei Eintritt bestimmter Lebensrisiken bzw Lebensschicksale in Österreich zu unterstreichen.

