§ 36 lesen!
I. Impugnationsklage
Impugnation
Während mit der Oppositionsklage Einwendungen gegen den Anspruch vorgebracht werden, enthält die Impugnationsklage Einwendungen gegen die Exekutionsbewilligung. Ziel der Klage ist nicht die Vernichtung des Anspruchs, sondern einer bestimmten Anlassexekution (Einzelwirkungstheorie). Deshalb lautet das Urteilsbegehren: „Die mit Beschluss vom... zu 4E 168/24y des Bezirksgerichtes Villach bewilligte Exekution wird für unzulässig erklärt“. Ein Einstellungsbegehren ist nicht zu stellen, da diese Verfügung gemäß § 36 Abs 3 von Amts wegen zu treffen ist.
