Vertragstypen
Ziviltechnikervertrag
Der Ziviltechnikervertrag als solcher ist im ABGB nicht eigens geregelt. Die von Ziviltechnikern und Ziviltechnikerinnen zu erbringenden Leistungen können höchst vielfältig sein und in unterschiedlichen Kombinationen auftreten, sodass von einem Typus „Ziviltechnikervertrag“ schon aus unterschiedlichen Gründen im Tatsachenbereich kaum gesprochen werden kann. Findet sich im Gesetz kein ausdrücklich genannter Vertragstyp, muss der jeweilige Vertrag zu einem oder mehreren der im schuldrechtlichen Teil des ABGB vorgesehenen Vertragstypen zugeordnet werden, um Aussagen über die Anwendbarkeit gesetzlicher Normen treffen zu können.
