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37.1. Begriff des Disziplinarrechts

Wallner3. AuflJuli 2024

Ärzte unterliegen einem eigenen, im Ärztegesetz geregelten Disziplinarrecht. Unter Disziplinarrecht wird ein Rechtsgebiet verstanden, dass die Ahndung bestimmter dienst- oder standesrechtlicher Pflichtverletzungen regelt.15581558Stöger, Disziplinarrecht, in Mayer, Fachwörterbuch zum öffentlichen Recht (2003) 132. Das Disziplinarrecht ist Ausdruck der funktionierenden Selbstreinigungskraft des Berufsstandes, das den Zweck hat, ärztliches Fehlverhalten standesintern unter Beachtung general- und spezialpräventiver Aspekte zu ahnden.15591559Stellamor/Steiner, Handbuch des österreichischen Arztrechts I 517 f. Das Ärztegesetz trifft seit der Neufassung 1998 umfassende Regelungen des Disziplinarverfahrens im 3. Hauptstück des Ärztegesetzes (§§ 135 bis 194 ÄrzteG).

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