Die Möglichkeit, unter Berufung auf die ärztliche Verschwiegenheitspflicht eine Zeugenaussage in behördlichen Verfahren abzulehnen, ist in den einschlägigen Verfahrensgesetzen unterschiedlich geregelt.1033
Die Möglichkeit, unter Berufung auf die ärztliche Verschwiegenheitspflicht eine Zeugenaussage in behördlichen Verfahren abzulehnen, ist in den einschlägigen Verfahrensgesetzen unterschiedlich geregelt.1033
