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29.5. Ärztliches Berufsgeheimnis im behördlichen Verfahren

Wallner3. AuflJuli 2024

Die Möglichkeit, unter Berufung auf die ärztliche Verschwiegenheitspflicht eine Zeugenaussage in behördlichen Verfahren abzulehnen, ist in den einschlägigen Verfahrensgesetzen unterschiedlich geregelt.10331033Zur Verschwiegenheitspflicht des Sachverständigen: Wagner-Kreimer, Wahrung des ärztlichen Berufsgeheimnisses versus Offenbarung von Gesundheitsdaten, DAG 2018/37.

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