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23. Verpflichtung zur Leistung dringend notwendiger ärztlicher Hilfe (Wallner)

Wallner3. AuflJuli 2024

Grundsätzlich steht es dem Arzt berufsrechtlich frei, ob er einen Behandlungsvertrag abschließen möchte. Davon macht § 48 ÄrzteG eine wesentliche Ausnahme. Der Arzt darf die Erste Hilfe im Fall drohender Lebensgefahr nicht verweigern.

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