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19.1. Zusammenarbeit zwischen Ärzten

Wallner3. AuflJuli 2024

Bei der Zusammenarbeit zwischen Ärzten können folgende Konstellationen unterschieden werden:

Zusammenwirken zwischen Ärzten unterschiedlicher Spezialisierung

Ärzte dürfen nur jene Leistungen anbieten, die sie aufgrund ihrer Aus- und Weiterbildung zu beherrschen imstande sind, insb haben Fachärzte ihre Berufstätigkeit auf ihr Sonderfach zu beschränken (§ 31 Abs 3 ÄrzteG).

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