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11.2. Dauer der Ausbildung

Wallner3. AuflJuli 2024

Seit 1. 6. 2015 ist zunächst eine neunmonatige Basisausbildung vorgeschrieben (§ 6a Abs 1 ÄrzteG). Im Anschluss an die Basisausbildung folgt entweder die Ausbildung zum Allgemeinarzt (ab 1. 6. 2026 zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin) oder zum Facharzt eines sonstigen Sonderfaches.

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