Seit 1. 6. 2015 ist zunächst eine neunmonatige Basisausbildung vorgeschrieben (§ 6a Abs 1 ÄrzteG). Im Anschluss an die Basisausbildung folgt entweder die Ausbildung zum Allgemeinarzt (ab 1. 6. 2026 zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin) oder zum Facharzt eines sonstigen Sonderfaches.

