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A. Allgemeines

Nigl5. AuflOktober 2024

Schadenersatz

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Die Arzthaftung ist in der Rechtsordnung in das System des Schadenersatzrechts eingebettet. Dieses legt ganz allgemein fest, unter welchen Voraussetzungen ein Geschädigter, also jemand, der Nachteile in seiner Vermögens- oder Rechtssphäre erlitten hat, verlangen kann, dass er den bei ihm eingetretenen Schaden ersetzt bekommt. Das Schadenersatzrecht regelt also die Schadenstragung durch andere, vom Geschädigten verschiedene Haftpflichtige.

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