Kaum ein Teilgebiet des Schadenersatzrechts hat in den letzten Jahren ein solches Interesse sowohl in der juristischen Fachwelt als auch in der Öffentlichkeit auf sich gezogen wie die Haftung im Gesundheitsbereich, die oft unter dem Begriff der Arzthaftung zusammengefasst wird. Das öffentliche, auch mediale Interesse an „spektakulären“ Einzelfällen ist dabei nur ein Aspekt. Bedingt durch eigene Erfahrungen und die potenzielle Betroffenheit jedes Einzelnen, sei er Patient oder Behandler, besteht allgemein ein großer Wunsch nach Rechtssicherheit in diesem sensiblen Bereich.

