Die Beurteilung, ob ein Verein die gesetzlichen Voraussetzungen der Spendenbegünstigung erfüllt, erfolgt, wie bereits ausgeführt, durch das FAÖ.
Die Zuerkennung der Spendenbegünstigung ist beim FAÖ zu beantragen. Dazu wird ein eigenes elektronisches Formular in FinanzOnline zur Verfügung gestellt.

