Für die steuerliche Bearbeitung solcher, mitunter äußerst komplexer, Vereinsfälle, ist in der Abgabenbehörde, in der Regel im FAÖ, die sogenannte betriebliche Veranlagung zuständig.
Die betriebliche Veranlagung ressortiert im FAÖ zum Bereich für Klein und Mittelbetriebe – dieser Bereich wird innerhalb der Finanz auch als KMU bezeichnet.

