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2. Organe (§ 5)

Berger/Steinwendner/Becker6. AuflJuli 2024

2.1. Mitgliederversammlung („Generalversammlung“)

Die Mitgliederversammlung ist im Vereinsgesetz 2002 verpflichtend vorgesehen. Sie wird in der Praxis auch „Generalversammlung“, „Hauptversammlung“ oder „Vollversammlung“ genannt.

Die Mitgliederversammlung bietet den Vereinsmitgliedern die Möglichkeit,

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