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1. Gründung

Berger/Steinwendner/Becker6. AuflJuli 2024

1.1. Gründungsvereinbarung (§ 2)

Der Verein wird durch die Vereinbarung der Statuten („Gründungsvereinbarung“) von mindestens zwei Gründern („Proponenten“) errichtet.

1.2. Bestellung der ersten Organe

Üblicherweise werden anlässlich der Gründungsvereinbarung auch die ersten organschaftlichen Vertreter des Vereins bestellt. Das kann aber auch vor oder nach der Gründung geschehen.

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