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3.12.8. Fristen

Stempkowski/Kitzmüller4. LfgDezember 2025

Frist

41
Die Vorgaben zur Berechnung der Fristen sowie die Grundsätze für die Bemessung und Verlängerung von Fristen im Sektorenbereich gem §§ 238 ff BVergG 2018 entsprechen jenen des klassischen Bereichs (vgl §§ 67 ff BVergG 2018). Die (Mindest-)Dauer der einzelnen Fristen im Sektorenbereich weicht jedoch teilweise von jener im klassischen Bereich ab.

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