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3.12.6.2. Elektronische Auktion

Stempkowski/Kitzmüller4. LfgDezember 2025

elektronische Auktion

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Hinsichtlich der elektronischen Auktion bestehen keine maßgeblichen Unterschiede zwischen dem klassischen Bereich und dem Sektorenbereich. Seit dem BVergG 2018 ist aufgrund der Neuregelung der Rahmenvereinbarung im Sektorenbereich (vgl dazu die §§ 314 bis 316

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BVergG 2018) eine elektronische Auktion gem § 207 BVergG 2018 nunmehr auch bei der Vergabe eines Auftrages aufgrund einer Rahmenvereinbarung ausdrücklich zulässig. 3333Vgl ErläutRV 69 BlgNR 26. GP 182.

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