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3.12.6. Besonderheiten im Verfahrensablauf

Stempkowski/Kitzmüller4. LfgDezember 2025

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Hinsichtlich ihres Ablaufs entsprechen die im Sektorenbereich vorgesehenen Verfahrensarten – mit Ausnahme der Rahmenvereinbarung (siehe dazu Punkt 3.12.6.3.) – weitestgehend jenen des klassischen Bereichs.3333§ 279 BVergG 2018 (offenes Verfahren) = § 112 BVergG 2018; § 280 BVergG 2018 (nicht offenes Verfahren) = § 113 BVergG 2018; § 281 BVergG 2018 (Verhandlungsverfahren) = § 114 BVergG 2018. Im Folgenden sind daher nur allfällige Abweichungen dargestellt.

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