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3.12.3.1. Allgemeines

Stempkowski/Kitzmüller4. LfgDezember 2025

Schwellenwert

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Wie der klassische Bereich gliedert sich auch der Sektorenbereich in einen Ober- und Unterschwellenbereich. Erreicht der geschätzte Wert eines Auftrags im Sektorenbereich die in § 185 Abs 1 und 2 BVergG 2018 genannten Schwellenwerte nicht, so ist er im Unterschwellenbereich zu vergeben, anderenfalls im Oberschwellenbereich.

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