Hauptangebot
Variantenangebot
Varianten bieten Auftraggebern die Gestaltungsmöglichkeit, innerhalb eines Vergabeverfahrens unterschiedliche Leistungen mit differenzierten Bedingungen oder Anforderungen auszuschreiben. Neben der „Normalausführung“ enthält die Ausschreibung dann sogenannte „
Aus <i>Feuchtmüller</i> in <i>Heid/Reisner</i> (Hrsg), Handbuch Vergaberecht (2. Lfg 2024) Variantenangebot, Seite 72 Seite 72
schreibungsvarianten“. Ein Variantenangebot ist ein Angebot aufgrund einer Ausschreibungsvariante des Auftraggebers (§ 2 Z 39 BVergG 2018). Die Variante bezieht sich auf die ganze Leistung oder auf Teile derselben. Sie kann in rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Hinsicht von der Normalausführung abweichen. Beispiele für Ausschreibungsvarianten sind die Ausführung von Schlosserarbeiten mit verschiedenen Materialien oder die Abfrage alternativer Finanzierungsformen. Auch die Möglichkeit der Vergabe in Teilleistungen gem § 28 Abs 2 BVergG 2018 bzw § 201 Abs 2 BVergG 2018 stellt eine Ausschreibungsvariante dar.