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3.4.6.1. Variantenangebot

Feuchtmüller2. LfgSeptember 2024

Hauptangebot

Variantenangebot

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Varianten bieten Auftraggebern die Gestaltungsmöglichkeit, innerhalb eines Vergabeverfahrens unterschiedliche Leistungen mit differenzierten Bedingungen oder Anforderungen auszuschreiben. 99BVA 24. 9. 2008, N/0112-BVA/04/2008-24 wbl 2009/22 =ZVB 2008, 341 (Stiefelmeyer). Neben der „Normalausführung“ enthält die Ausschreibung dann sogenannte „Aus

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schreibungsvarianten“. Ein Variantenangebot ist ein Angebot aufgrund einer Ausschreibungsvariante des Auftraggebers (§ 2 Z 39 BVergG 2018). Die Variante bezieht sich auf die ganze Leistung oder auf Teile derselben.1010Dies ergibt sich va aus den § 88 Abs 4,§ 133 Abs 5 Z 2 BVergG 2018. Sie kann in rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Hinsicht von der Normalausführung abweichen. Beispiele für Ausschreibungsvarianten sind die Ausführung von Schlosserarbeiten mit verschiedenen Materialien1111Egger Europäisches Vergaberecht (2008) 299. oder die Abfrage alternativer Finanzierungsformen. Auch die Möglichkeit der Vergabe in Teilleistungen gem § 28 Abs 2 BVergG 2018 1212Gleichlautend § 201 Abs 2 BVergG 2018 im Sektorenbereich. bzw § 201 Abs 2 BVergG 2018 stellt eine Ausschreibungsvariante dar.1313BVA 3. 12. 1996, F-3/96-40.

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