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3.4.6. Varianten-, Alternativ- und Abänderungsangebot

Feuchtmüller2. LfgSeptember 2024

Angebot

Hauptangebot

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Der Gesetzgeber ging bei der Formulierung des BVergG 2018 in zahlreichen Bestimmungen davon aus, dass sich ein Bieter durch Abgabe eines Angebotes am Vergabeverfahren beteiligt (zB § 125 Abs 1 BVergG 2018: 11Vgl im Sektorenbereich § 292 Abs 1 BVergG 2018.Der Bieter hat […] bei der Erstellung des Angebotes […]“). 22Vgl zur vorgelagerten Abgabe eines Teilnahmeantrags im zweistufigen Verfahren oben Punkt 3.2.2.1. Regelmäßig kommt es vor, dass ein Bieter in einem Vergabeverfahren mehrere, inhaltlich den Vorgaben der Ausschreibung entsprechende Angebote legt. Ob ein solches Vorgehen vergaberechtswidrig ist und wie der Auftraggeber mit zwei „Hauptangeboten“ eines Bieters umzugehen hat, war strittig. Teile der Rechtsprechung und Literatur vertra

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ten, dass stets beide Angebote auszuscheiden seien. 33ZB BVA 14. 5. 2007, N/0034-BVA/10/2007-046 ZVB 2007, 259; Schramm/ Öhler in Schramm/ Aicher/ Fruhmann/ Thienel (Hrsg), BVergG 2006, § 20 (Exkurs) Rz 2; Holoubek/ Klinke/ Oberndorfer/ Otruba/ Pfanner, Vergaberechtliche Steuerungsmöglichkeiten bei möglicherweise zu geringem Wettbewerb auf einem unvollkommenen Bau-Teilmarkt (Teil 2), ZVB 2004, 196; Kropik, Mängel in Angeboten für Bauleistungen und ihre Behebbarkeit2 (2001) 245 f. Nach anderer Ansicht sollten beide Angebote in die Angebotsprüfung und -bewertung einbezogen werden.44ZB BVA 28. 11. 2013, N/0107-BVA/03/2013-18a; 30. 5. 2012, N/0040-BVA/10/2012-27; BVA 5. 3. 2012, N/0011-BVA/04/2012-15 ZVB 2012, 284 ( Grasböck) = bbl 2012, 230 ( Keschmann).

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