Angebot
Hauptangebot
Der Gesetzgeber ging bei der Formulierung des BVergG 2018 in zahlreichen Bestimmungen davon aus, dass sich ein Bieter durch Abgabe eines Angebotes am Vergabeverfahren beteiligt (zB § 125 Abs 1 BVergG 2018: 1 „ Der Bieter hat […] bei der Erstellung des Angebotes […]“). 2 Regelmäßig kommt es vor, dass ein Bieter in einem Vergabeverfahren mehrere, inhaltlich den Vorgaben der Ausschreibung entsprechende Angebote legt. Ob ein solches Vorgehen vergaberechtswidrig ist und wie der Auftraggeber mit zwei „Hauptangeboten“ eines Bieters umzugehen hat, war strittig. Teile der Rechtsprechung und Literatur vertraSeite 71

