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3.2.6.6. Dynamische Beschaffungssysteme

Blaha3. LfgJuli 2025

Beschaffungssysteme

Prüfsystem

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Eine besondere Form der elektronischen Vergabe ist die Auftragsvergabe über dynamische Beschaffungssysteme (in der Folge „DBS“). DBS dürfen ausschließlich auf elektronischem Wege eingerichtet und betrieben werden (§ 160 Abs 1 und 2, § 321 Abs 1 und 2 BVergG 2018). Entgegen mitunter geäußerten Meinungen7171Kromer in Schramm/Aicher/Fruhmann (Hrsg), BVergG3 § 160 Rz 22. sind Einrichtung und Betrieb eines DBS nicht mit hohen Kosten verbunden, sondern unter Verwendung einer Vergabeplattform machbar.

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