vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3.1.6.4.2. Innerstaatliche Sachverhalte und Leistungserbringung im Ausland

Laback3. LfgJuli 2025

82
Bei innerstaatlichen Sachverhalten kommt uneingeschränkt österreichisches Recht zur Anwendung, insb Kollektivverträge sowie Satzungen und Mindestlohntarife.

Allgemein gilt, dass § 93 Abs 2 BVergG 2018 nur auf Leistungen abstellt, die in Österreich zu erbringen sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!