§ 93 Abs 2 BVergG 2018 setzt die Verpflichtungen des Art 18 Abs 2 Vergabe-RL 2014 um. § 93 BVergG 2018 ist absolut zwingendes Recht für den konkret zu vergebenden Auftrag. Der Auftraggeber muss die Vorgaben als Mindestbestimmungen einhalten. Frühere Verstöße gegen arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Normen sind bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit von Relevanz und in § 82 Abs 3 BVergG 2018 geregelt.250

