Wie aufgezeigt, kann die Implementierung der Umweltgerechtheit der Leistung von der öffentlichen Hand grundsätzlich quer bzw horizontal über den gesamten Beschaffungsprozess erfolgen, muss sich jedoch zumindest auf einer der folgenden Ebenen manifestieren (Kernbereiche des GPP):208Leistungsbeschreibung (zB Mindestanteil an recycelbaren Materialien) und Festlegung der technischen Spezifikationen (zB Umwelt-Gütezeichen),

