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2.5.4.3. Zuständigkeitsübertragungen

Reisinger/Ullreich2. LfgSeptember 2024

Zuständigkeitsübertragung

98
Eine Zuständigkeitsübertragung , also eine freiwillige oder behördlich angeordnete Kompetenzübertragung innerhalb der öffentlichen Verwaltung (zB von den Ländern auf den Bund), fällt grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des BVergG 2018.

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