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2.5.3.6. Ausnahmetatbestand der Zusatzaufträge (§ 365 Abs 3 Z 5 BVergG 2018)

Heid/Kurz2. LfgSeptember 2024

Ausnahmetatbestand

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Der Ausnahmetatbestand zulässiger Zusatzaufträge gem Abs 3 Z 5 legt wiederum mehrere Voraussetzungen fest, die kumulativ erfüllt sein müssen, damit eine nachträgliche Vertragsänderung zulässig ist. Die ersten drei Voraussetzungen sind bereits dem einleitenden Satz der Bestimmung – vor Anführung der lit a und b – zu entnehmen.

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