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2.5.3.5. Ausnahmetatbestand der Änderungen in der Person des Auftragnehmers (§ 365 Abs 3 Z 3 BVergG 2018)

Heid/Kurz2. LfgSeptember 2024

Änderungen des Auftragnehmers

Ausnahmetatbestand

39
Gemäß Abs 3 Z 3 können auch Änderungen in der Person des Auftragnehmers zulässig sein. Hier sind allerdings keine kumulativen, sondern drei alternative Ausnahmefälle festgelegt.

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