Änderungen des Auftragnehmers
Ausnahmetatbestand
Gemäß Abs 3 Z 3 können auch Änderungen in der Person des Auftragnehmers zulässig sein. Hier sind allerdings keine kumulativen, sondern drei alternative Ausnahmefälle festgelegt.Änderungen des Auftragnehmers
Ausnahmetatbestand
Gemäß Abs 3 Z 3 können auch Änderungen in der Person des Auftragnehmers zulässig sein. Hier sind allerdings keine kumulativen, sondern drei alternative Ausnahmefälle festgelegt.