Ausnahmetatbestand
Abs 2 iVm Abs 3 Z 4 legt eine Vielzahl von Voraussetzungen fest, die kumulativ verneint werden müssen, damit dieser Ausnahmetatbestand der „allgemein unwesentlichen Änderungen“ erfüllt ist.Ausnahmetatbestand
Abs 2 iVm Abs 3 Z 4 legt eine Vielzahl von Voraussetzungen fest, die kumulativ verneint werden müssen, damit dieser Ausnahmetatbestand der „allgemein unwesentlichen Änderungen“ erfüllt ist.