Vertragsabschluss
Vertragsänderungen
Bereits vor den EU-Vergaberichtlinien 2014 und dem BVergG 2018 war ebenso klar wie heute, dass das Vergaberecht auch auf die Zeit nach Vertragsabschluss nachwirkt und nicht jede nachträgliche Vertragsänderung zulässig ist. Details dazu ergaben sich aber mangels EU-gesetzlicher Regelungen nur aus der EuGH-Judikatur.1
