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2.5.3.1. Allgemeines

Heid/Kurz3. LfgJuli 2025

Vertragsabschluss

Vertragsänderungen

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Bereits vor den EU-Vergaberichtlinien 2014 und dem BVergG 2018 war ebenso klar wie heute, dass das Vergaberecht auch auf die Zeit nach Vertragsabschluss nachwirkt und nicht jede nachträgliche Vertragsänderung zulässig ist. Details dazu ergaben sich aber mangels EU-gesetzlicher Regelungen nur aus der EuGH-Judikatur.111Insbesondere EuGH 5. 10. 2000, C-337/98 , Kommission/Frankreich, ECLI:EU:C:2000:543; EuGH 19. 6. 2008, C-454/06 , Pressetext, ECLI:EU:C:2008:351; EuGH 29. 4. 2010, C-160/08 , Kommission/Deutschland, ECLI:EU:C:2010:230; EuGH 13. 4. 2010, C-91/08 , Wall AG, ECLI:EU:C:2010:182; EuGH 7. 9. 2016, C-549/14 , Finn Frogne A/S, ECLI:EU:C:2016:634.

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