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2.2.4.2. Einordnung nach CPV

Höfler-Petrus/Konrath2. LfgSeptember 2024

CPV (Common Procurement Vocabulary)

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Allgemeines: Die besonderen Dienstleistungen sind abschließend in Anhang XVI zum BVergG 2018 mit Bezeichnung der entsprechenden CPV-Codes (Common Procurement Vocabulary) aufgelistet. Diesen liegt Art 74 der Vergabe-RL 2014/24/EU und deren Anhang XIV zu Grunde. Dienstleistungen, die nicht unter die angeführten CPV-Codes fallen, unterliegen somit dem Vollanwendungsbereich des BVergG 2018.66ErläutRV 69 BlgNR 26. GP 163.

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