CPV (Common Procurement Vocabulary)
Allgemeines: Die besonderen Dienstleistungen sind abschließend in Anhang XVI zum BVergG 2018 mit Bezeichnung der entsprechenden CPV-Codes (Common Procurement Vocabulary) aufgelistet. Diesen liegt Art 74 der Vergabe-RL 2014/24/EU und deren Anhang XIV zu Grunde. Dienstleistungen, die nicht unter die angeführten CPV-Codes fallen, unterliegen somit dem Vollanwendungsbereich des BVergG 2018.6
